Hinweis

Als sogenannte Geistheilerin, die keinem anerkannten Heilberuf angehört und insbesondere nicht als Heilpraktikerin zugelassen ist, verpflichtet mich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02. März 2004 (AZ: 1 BvR 784/03) dazu, Sie auf folgende wichtige Punkte aufmerksam zu machen: 1. Als Geistheilerin führe ich an Ihnen keine Behandlungen im medizinischen Sinne durch. Es wird weder eine Diagnose erstellt noch eine Untersuchung, eine Therapie oder Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne ausgeübt. Dies ist mir nicht erlaubt und für das Geistige Heilen nicht erforderlich. 2. Ich kann und werde Sie keinesfalls veranlassen, ärztliche Konsultationen/Behandlungen hinauszuzögern oder zu unterlassen, zu unterbrechen oder abzubrechen. Ich empfehle Ihnen keinerlei Arzneimittel und enthalte mich jeglichen Ratschlags, Arzneimittel abzusetzen oder anders einzunehmen als ärztlich verordnet. 3. Meine Angebote ersetzen nicht den Besuch eines Arztes, Heilpraktikers oder eines anderen anerkannten Mediziners, sind jedoch eine ideale Ergänzung.